Kameraüberwachung und Sicherheitslösungen fürs Eigenheim

Wie sicher ist Ihr Zuhause? Einbrüche passieren oft in wenigen Minuten und zielen auf die schwächste Stelle der Gebäudehülle: ungesicherte Fenster, Terrassen- oder Nebentüren. Gleichzeitig wünschen sich viele Eigenheimbesitzer mehr Komfort, klare Abläufe im Alltag und verlässliche Technik, die im Ernstfall schnell reagiert. Genau hier setzt ein modernes Sicherheitskonzept an. 

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Wie machen Sie Ihr Zuhause sicher? Stabile Türen und Fenster, moderne Alarmanlagen und smarte Kameras bilden ein effektives Schutzkonzept. Erfahren Sie, wie Sie Einbrechern das Leben schwer machen und worauf Sie bei Technik und Datenschutz achten sollten.

 

Einbruchhemmende Türen und Fenster schaffen die Basis, weil sie das Eindringen erschweren. Elektronische Systeme – von der Alarmanlage über Kameraüberwachung bis zur vernetzten Beleuchtung – erkennen verdächtige Ereignisse, schrecken ab und ermöglichen eine rasche Reaktion. Alltagsnahe Massnahmen wie Anwesenheitssimulation, aufmerksame Nachbarschaft und sichere IT-Einstellungen runden das Konzept ab. 

 

Mechanischer Grundschutz: die wichtigste Basis

Die Standards der Neubauten beinhalten schon sehr viele Sicherheitsthemen. Fenster oder Balkontüren sind so gestaltet, dass sie nur von Innen geöffnet werden können.

 

1. Türen
  • Aussen- und Nebeneingänge mit Mehrpunktverriegelung und einbruchhemmender Tür.
  • Zylinder mit Sicherungskarte, Aufbohr- und Ausziehschutz; Zylinder nicht überstehend montieren.
  • Bandseitensicherungen und stabile Schliessbleche. 

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2. Fenster und Schiebetüren
  • Einbruchhemmende Fensterbeschläge und Pilzkopfverriegelungen, abschliessbare Griffe.
  • Sicherheitsverglasung je nach Risiko.
  • Zusätzliche Schiebe- und Aushebelsicherungen bei Hebeschiebetüren.

3550_2023_128701 (5)_Fenster_Hebeschiebetueren

 


3. Keller, Garage und Nebenräume
  • Kellerschächte mit Gittern sichern; Lichtschächte verschrauben.
  • Garagentore mit einbruchhemmender Verriegelung; Verbindungstür zum Haus in Verriegelungsstärke RC2 ausführen. RC (Resistance Class) bezeichnet übrigens eine Widerstandsklasse für einbruchhemmende Türen und Fenster. Je höher die RC-Stufe, desto besser schützen die Bauteile vor Einbrechern.

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4. Sichtschutz und Aussenraum
  • Durchdachte Bepflanzung: Keine versteckten Ecken und eine klare Sicht auf Zugänge.
  • Bewegungsmelder und gut platzierte Aussenbeleuchtung als Abschreckung.

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5. Nachrüstung
  • Auch bei bestehenden Bauten sind Verbesserungen möglich: zusätzliche Verriegelungspunkte, Schutzbeschläge, Sicherheitsfolien, stabile Rollläden mit Hochschiebesicherung.

 

Besonders gefragt sind heute Kamera- und Videosprechanlagen: Sie ermöglichen den Blick auf Zugänge, unterstützen die Alarmverifikation und liefern verwertbare Hinweise. Damit das rechtssicher bleibt, gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG): Überwacht werden darf das eigene Grundstück – nicht jedoch öffentliche Flächen oder Nachbarareale. 

 

Elektronischer Schutz: Alarm, Kameras und smarte Funktionen

 

1. Einbruchmeldeanlage (EMA)   
  • Erkennt unbefugtes Eindringen über Tür-/Fensterkontakte, Glasbruch- und Bewegungsmelder.
  • Aussen- und Innensirene zur Abschreckung, optional Aufschaltung auf eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle für Interventionsdienste.
  • Achten Sie auf normgerechte Systeme (z. B. EN 50131) und fachgerechte Planung/Installation.

 

2. Kameraüberwachung (CCTV) fürs Zuhause  

Nutzen und Grenzen

  • Kameras verhindern keinen Einbruch, wirken aber abschreckend, liefern Beweise und erlauben eine schnelle Verifikation von Alarmen.
  • Für Schutzwirkung am besten mit einer Alarmanlage und Beleuchtung kombinieren.

 

Auswahlkriterien

  • Verkabelt ist stabiler und sicherer; WLAN eignet sich für Nachrüstungen mit guter Signalabdeckung.
  • Bildqualität: mind. 1080p, besser 4 MP oder 4K je nach Sichtfeld; gute Nachtsicht (IR) und Wide Dynamic Range für Gegenlichtsituationen.
  • Wetter- und Vandalismusschutz im Aussenbereich
  • Aufzeichnung: lokaler Rekorder (NVR/NAS), verschlüsselte SD-Karte oder datenschutzkonformer Cloud-Dienst. Notstromversorgung (USV) für Router und Rekorder einplanen.
  • Datenschutzfunktionen: Privatzonenmaskierung, passwortgeschützter Zugriff, Zwei-Faktor-Authentisierung, regelmässige Updates.
  • Intelligente Erkennung: Personen-/Fahrzeugerkennung reduziert Fehlalarme im Vergleich zu reinen Bewegungsalarmen.

3. Platzierung
  • Fokus auf Eingänge, Zufahrten, Garten- und Terrassenzugänge, Kelleraufgänge. Innen ggf. Flure und Übergänge.
  • Kameras so ausrichten, dass keine öffentlichen Bereiche oder Nachbargrundstücke erfasst werden.
  • Gut zugänglich für Wartung, aber so montiert, dass Manipulation erschwert wird.

 

4. Videotürsprechanlage und smarte Türklingeln
  • Sehen und sprechen, bevor Sie öffnen; Paketannahme und Zutrittsverwaltung aus der Ferne.
  • Achten Sie auf sichere App-Zugänge, verschlüsselte Verbindungen und datenschutzkonforme Speicherung.

 

5. Smarte Schlösser und Zutritt
  • Komfortgewinn durch Codes, Transponder oder Smartphone – ideal mit mechanischer Notöffnung und Protokollierung.
    Nur geprüfte Produkte verwenden, Zylinder- und Türaufbau nicht vernachlässigen.

 

6. Beleuchtung und Sensorik
  • Bewegungsmelder mit definierter Nachlaufzeit, Dämmerungssensoren und Szenen (z. B. Licht an bei Alarm).
  • Innen Präsenzsimulation via Zeitschalt- oder Smart-Home-Steuerung.

 

Rechtliches in der Schweiz: das sollten Sie beachten

Datenschutz
  • Private Videoüberwachung fällt unter das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Wie bereits erwähnt ist die Überwachung des eigenen Grundstücks erlaubt. Öffentliche Bereiche und Nachbargrundstücke hingegen dürfen nicht gefilmt werden.
  • Kennzeichnen Sie überwachte Bereiche mit einem gut sichtbaren Hinweis.
  • Speicherdauer so kurz wie nötig halten (oft sind 24 bis 72 Stunden ausreichend), Zugriff nur für berechtigte Personen.
    Tonaufnahmen sind besonders heikel und sollten im privaten Umfeld in der Regel vermieden werden.

 

Stockwerkeigentum und Miete
  • In Mehrfamilienhäusern braucht es für gemeinschaftliche Bereiche Einverständnis der Eigentümergemeinschaft. Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters bei Eingriffen in Fassade oder Gemeinschaftsbereiche.

 

 

 

 

Bildquelle: Titelbild: Adobestock / alle anderen Bilder: GLB